AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma NEKTON GmbH
für den
Endverbraucher / Züchter
Ausschließliche Geltung
Allen Lieferungen und sonstigen Dienstleistungen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Preise, Zahlungsbedingungen
Die Verkaufspreise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste. Preiserhöhungen in einer neuen Preisliste sind deshalb vorbehalten.
Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO. Der Mindestbestellwert beträgt EUR 30,00. Bei Aufträgen unter EUR 90,00 Warenwert werden Porto und Verpackung berechnet. Ab einem Warenwert von EUR 90,00 liefern wir innerhalb Deutschlands ohne Porto- und Verpackungskosten. Nachnahmekosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Lieferungen in das Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse.
Wir liefern ausschließlich per Nachnahme oder gegen Vorkasse.
Lieferzeit
Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig mit Rohstoffen beliefert werden. Die Angabe über Lieferfristen ist unverbindlich. Der Käufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn binnen einer vom Besteller gesetzten Nachfrist von zwei Wochen nach Ende der angegebenen Lieferzeit der Versand noch nicht begonnen wurde. Ansprüche aus Verzug oder wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Gewährleistung
Mangelhafte Ware wird von uns innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist unentgeltlich vollständig ersetzt.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma NEKTON GmbH.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
NEKTON GmbH, Kieselbronner Str. 28b, D- 75177 Pforzheim
Register Gericht: Amtsgericht Mannheim – HRB 707876
Geschäftsführer: Thomas Enderle, Sigrid Enderle
Tel.: +49 (0)7231/9546-0, Fax: +49 (0)7231/9546-26
E-Mail: info@nekton.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Datenschutz
Mit Vertragsschluss erteilt der Besteller zum Zwecke der Auftragsabwicklung seine Einwilligung, oben bezogene Daten im Rahmen der Datenschutzgesetze mittels EDV-Anlage zu verarbeiten.
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma NEKTON GmbH
mit dem
Großhandel / Wiederverkäufer
1. Ausschließliche Geltung
Allen Lieferungen und sonstigen Dienstleistungen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden selbst dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichende Vereinbarungen, soweit sie nicht vorrangiger Inhalt der Auftragsbestätigung sind, werden nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam. Dasselbe gilt für mündliche Nebenabreden.
2. Angebot
Angebote werden unverbindlich und freibleibend abgegeben.
Technische Angaben sowie Abbildungen sind nicht verbindlich, es
sei denn, dies wird ausdrücklich bestätigt. Konstruktionsänderungen, Zusammensetzung der Produkte und Formänderungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor.
3. Vertragsschluss
Bestellungen sollen grundsätzlich schriftlich erteilt werden. Unter schriftlich ist auch die Übermittlung per Fax zu verstehen. Die telefonisch übermittelte Bestellung ist für den Besteller dennoch wirksam, sobald die schriftliche Bestätigung durch die Firma NEKTON GmbH vorliegt.
Der Vertrag kommt zustande durch
a) unsere schriftliche Auftragsbestätigung,
b) Auslieferung der Ware,
c) Zustellung der Rechnung.
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung jeweils gültige Preisliste.
Bei Exportgeschäften liefern wir frei deutsche Grenze/deutscher Seehafen einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Zoll und Versicherung. Für vom Spediteur verauslagte Zollgebühren sind wir nicht Haftungsschuldner.
Liegen zwischen Auftragsbestätigung und Auslieferung mehr als vier Monate, kann eine etwaige Preiserhöhung weitergegeben werden.
4. Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO. Es sind Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Bei Aufträgen unter EUR 90,00 Warenwert werden Porto und Verpackung berechnet. Ab einem Warenwert von EUR 90,00 liefern wir innerhalb Deutschlands ohne Porto- und Verpackungskosten. Der Versand erfolgt per Nachnahme, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferungen in das Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse.
Unsere Rechnungen sind 8 Tage nach Zustellung der Rechnung mit 2 %
Skonto oder innerhalb 30 Tage rein netto Kasse zu begleichen. Rechnungsbeträge unter EUR 50,00 sind sofort ohne Abzug von Skonto zu zahlen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Alle dadurch entstehenden Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers/Käufers.
5. Bonitätsprüfung
Entstehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so können wir Vorauskasse oder Sicherheitsleistung fordern. Der Nachweis mangelnder Kreditwürdigkeit gilt als geführt, wenn eine angesehene Kreditauskunftei dies zum Ausdruck bringt. Lehnt der Besteller Vorauskasse oder Sicherheitsleistung ab, können wir vom Vertrag zurücktreten und Aufwendungsersatz einschließlich Anwaltsgebühren verlangen.
6. Lieferzeit
Die von uns genannte Lieferfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Besteller uns alle zur Ausführung notwendigen Informationen mitgeteilt hat und ggf. sonstige nach dem Vertrag notwendige Voraussetzungen erfüllt hat.
Als Liefertag gilt der Tag der Verladung bzw. der Versandbereitschaft. Angaben über Lieferfristen sind nur annähernd und können von uns bis zu vier Wochen überschritten werden, es sei denn, dass wir einen Fixtermin vereinbart haben.
Die Lieferzeit verlängert sich im Falle eines von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisses entsprechend bis zur Behebung um diesen Zeitraum. Dies gilt auch dann, wenn ein nicht zu vertretendes vorübergehendes Leistungshindernis bei unserem Vorlieferanten eingetreten ist.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
7. Änderungswünsche
Änderungswünsche nach Vertragsschluss können nur berücksichtigt werden, wenn dies nach unserem Ermessen noch möglich ist.
8. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über, spätestens mit Versand der Ware. Erteilt der Besteller keine Versandvorschriften, erfolgt die Versendung nach unserem pflichtgemäßen Ermessen, jedoch ohne Obligo für die preisgünstigste Speditionsart.
9. Abnahme/Frist für Mängelrügen
Die Abnahme beginnt bei Übergabe an den Besteller, seinen Bevollmächtigten oder einem mit dem Versand beauftragten Speditionsunternehmen.
Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich telefonisch zu melden mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung innerhalb von 8 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware gemäß § 377 II HGB als genehmigt.
Bei versteckten Mängeln ist die Mängelrüge wie in vorbeschriebener Weise ab Entdeckung des Mangels durchzuführen. § 377 HGB findet Anwendung. Sechs Monate nach Abnahme kann der Besteller keine Ansprüche mehr geltend machen. Mängelrügen werden nicht anerkannt bei Beschädigungen, unsachgemäßer Behandlung und Lagerung, insbesondere Nichtbeachtung der Hinweise auf den Beipackzetteln.
10. Gewährleistung
a) Mangelhafte Ware, zu recht und fristgerecht gerügt, wird von uns unentgeltlich nachgebessert oder nach unserer Wahl vollständig ersetzt. Beanstandete Teile sind sechs Monate aufzubewahren oder uns auf Verlangen zuzusenden. Die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes gehen zu unseren Lasten.
b) Scheitert die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist und lassen wir eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung) oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung).
c) Dem Besteller stehen keine Schadensersatzansprüche zu aus Leistungsverzug, Unmöglichkeit, Fehlens zugesicherter Eigenschaften, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo) oder falscher Beratung. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten der Firma NEKTON GmbH.
d) Ansprüche aus Produkthaftung richten sich nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Firma NEKTON GmbH Ansprüche aus Produkthaftung versichert hat, bestimmt sich der Umfang der Ansprüche nach dem Umfang des Versicherungsvertrages.
e) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten.
11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus der bis dahin bestehenden Geschäftsverbindung vor.
Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes ist der
Besteller jederzeit widerruflich zur Veräußerung des Liefergegenstandes berechtigt. Der Besteller ist jedoch verpflichtet, die Übertragung des Eigentums bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich Kosten und Zinsen zu unseren Gunsten vorzubehalten (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Bei intakter Geschäftsverbindung muss der Besteller gegenüber seinem Kunden den verlängerten Eigentumsvorbehalt nicht offenlegen. Bei notleidender Geschäftsbeziehung, die nach der dritten vergeblichen Mahnung beginnt, ist der Besteller auf Anforderung
verpflichtet, Name und Anschrift seiner mit unserer Ware belieferten Kunden mitzuteilen. Die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag mit dem Endkunden des Bestellers sind schon jetzt an uns abgetreten.
Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Einzugsermächtigung nicht widerrufen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes darf der Besteller die Liefergegenstände nicht verpfänden oder Dritten Rechte daran einräumen. Wir sind berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu pfänden, dies stellt keinen Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt dar. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so können wir die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände wegnehmen, soweit dies zur Sicherung der ausstehenden Forderung erforderlich ist, und zwar entweder zur Sicherstellung oder zur frei verfügbaren bestmöglichen Verwertung für Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht ausüben und hat in diesem Fall auch kein Recht zum Besitz mehr.
Wir sind verpflichtet, das uns zustehende Eigentum an Waren und daran abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Bestellers auf diesen zu übertragen, soweit deren Wert dem Wert der uns insgesamt zustehenden Forderung einschließlich Zinsen und Kosten um 20 % übersteigt.
12. Datenschutz
Mit Vertragsschluss erteilt der Besteller zum Zwecke der Auftragsabwicklung seine Einwilligung, oben bezogene Daten im Rahmen der Datenschutzgesetze mittels EDV-Anlage zu verarbeiten.
13. Gewerbliche Schutzrechte
Der Besteller verpflichtet sich, gewerbliche Schutzrechte am Liefergegenstand und Zeichnungen (Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Patentrechte, Know-how etc.) als unsere Rechte zu beachten.
Sollten dem Besteller im Rahmen von Weiterverkäufen Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten der Firma NEKTON GmbH bekannt werden, so verpflichtet sich der Besteller zur Mitteilung.
14. Rechtsänderungen beim Besteller
Der Besteller ist verpflichtet, uns über folgende Umstände unverzüglich Mitteilung zu machen: Geschäftsauflösung, Beantragung eines Insolvenzverfahrens, wesentliche Änderung der Rechtsform und der Eigentümerstruktur, Verlegung des Geschäftssitzes. Der Besteller hat jeden Schaden, der uns aus der unterlassenen Mitteilung entsteht, zu tragen.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel in diesen Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich dem bisher gewollten möglichst nahe kommt.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Pforzheim. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, sowohl in materieller wie in prozessualer Hinsicht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, insbesondere auch im Urkundenprozess, sind die für Pforzheim zuständigen Gerichte, soweit gesetzlich zulässig.
Stand Januar 2010





